Kurz gesagt
Die plusvalía municipal ist eine Gemeindesteuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem eine Immobilie steht, und wird beim Verkauf an das Rathaus gezahlt. Bei einem Verkauf zahlt sie der Verkäufer. Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, zahlt der Käufer sie für ihn und zieht sie in der Regel vom Kaufpreis ab. Gibt es keinen tatsächlichen Gewinn, fällt keine Steuer an.
Was besteuert wird
Der offizielle Name lautet Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana. Sie gilt für städtischen Grund und Boden und betrifft daher Wohnungen, Häuser und Villen in Städten und Ferienorten. Jede Gemeinde legt innerhalb nationaler Grenzen ihre eigenen Koeffizienten und Steuersätze fest, sodass dieselbe Wohnung in Adeje, Arona oder Santa Cruz unterschiedlich viel zahlen kann.
Wer zahlt
- Bei einem Verkauf der Verkäufer.
- Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, zahlt der Käufer sie für ihn. In der Praxis wird der Betrag beim Notar vom Kaufpreis einbehalten.
- Der Vertrag kann etwas anderes vorsehen, das Rathaus hält sich aber weiterhin an die gesetzlich bestimmte Person.
Zwei Berechnungsmethoden
Seit der Reform von 2021 kann die Steuer nach zwei Methoden berechnet werden, und der Verkäufer kann die günstigere wählen:
- Objektive Methode: der Katasterwert des Grundstücks multipliziert mit einem Koeffizienten, der davon abhängt, wie viele Jahre Sie die Immobilie besessen haben.
- Methode des tatsächlichen Gewinns: basierend auf der tatsächlichen Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, angewendet auf den Grundstücksanteil am Wert.
Wenn Sie nachweisen können, dass es keinen Gewinn gab (Sie haben zum gleichen oder einem niedrigeren Preis verkauft, als Sie gezahlt haben), fällt keine Steuer an. Bewahren Sie beide Urkunden als Nachweis auf.
Frist
Bei einem Verkauf wird die Steuer in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach der Beurkundung beim Rathaus erklärt und gezahlt. Viele Rathäuser auf Teneriffa ermöglichen die Einreichung online oder über den Notar.
Jedes Rathaus veröffentlicht seine eigene Satzung. Wir können die Steuer im Rahmen Ihrer Bewertung schätzen; ein Steuerberater kann den genauen Betrag bestätigen.
Häufige Fragen von Eigentümern
Zahle ich Plusvalía, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Nein. Ist der Verkaufspreis gleich hoch oder niedriger als der Kaufpreis, gibt es keinen Gewinn und es fällt keine Steuer an. Zum Nachweis benötigen Sie die Urkunden.
Ist die Plusvalía dasselbe wie die Steuer auf den Veräußerungsgewinn?
Nein. Die Plusvalía ist eine kommunale Steuer auf den Grundstückswert, die an das Rathaus gezahlt wird. Die Steuer auf Ihren Veräußerungsgewinn ist eine separate staatliche Steuer.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln ändern sich; lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater prüfen.